Die steigenden Energie-, Personal- und Infrastrukturkosten bei den Bus- und Bahnunternehmen, die notwendig gewordenen Kapazitäts- und Leistungsausweitungen im ÖPNV und die sich dramatisch entwickelnde Haushaltslage der Gebietskörperschaften machen eine moderate Tarifanpassung erforderlich.
Während sich die Anpassung im Bartarif um durchschnittlich + 3,1 Prozent bewegt, werden die Zeitfahrausweise um durchschnittlich 3,4 Prozent angehoben. Kunden können bereits im Vorverkauf erworbene Tickets (z.B. Einzel-, 4Fahrten-, Tages- und Minigruppen-Tickets) noch bis 3 Monate nach Inkrafttreten des neuen Verbundtarifes ohne Zuzahlung nutzen. Danach abgelaufene Tickets können unter Zahlung des Differenzbetrags in den Kunden-Centern der Verkehrsunternehmen gegen ein neues Ticket umgetauscht werden. Alternativ ist eine Erstattung des Fahrgeldes gegen Rückgabe des ungenutzten Tickets gebührenfrei möglich.
In den Bussen besteht nach Ablauf des 3-monatigen Übergangszeitraums die Möglichkeit, ein Zusatzticket über den Differenzbetrag zu lösen. Wochen- und Monatskarten (auch ABOs) gelten – unabhängig von ihrem jeweiligen Preisaufdruck – bis zum Ende des jeweils aufgedruckten Geltungszeitraums.