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Mobil-Ticket
Günstig mit dem Bus mobil

Mit dem Mobil-Ticket des AVV erhalten Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, eine vergünstigte Monatskarte für Bus und Bahn.

  • Viel Mobilität zu einem günstigen Preis.
  • Das Mobil-Ticket ist eine persönliche Monatskarte und beinhaltet keine Mitnahmenregelung.
  • Das Mobil-Ticket gilt nur in Verbindung mit einer Kundenkarte und einem entsprechenden Ausweisdokument (mehr dazu unter »Preis«).


Gültigkeit

  • Das Mobil-Ticket berechtigt rund um die Uhr zu Fahrten mit allen AVV-Verkehrsmitteln innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs.
  • Das Mobil-Ticket für die StädteRegion Aachen wird als Monatskarte angeboten und gilt einen Kalendermonat ab dem Monatsersten bis einschließlich des ersten Werktages (Mo.-Fr.) im Folgemonat (Betriebsschluss).
  • Das Mobil-Ticket ist, je nach entsprechendem Geltungsbereich für das Gebiet der StädteRegion Aachen gültig.

Preis

27,80 Euro (StädteRegion Aachen), gültig ab 1. April 2012

Wer ist zur Nutzung des Mobil-Tickets berechtigt?


Zur Nutzung eines Mobil-Tickets sind ausschließlich Personen berechtigt, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten und Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben:

  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
  • Sozialgeld nach dem SGB II
  • Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (»Sozialhilfe«) nach dem SGB XII
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)´
  • laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt grundsätzlich durch den jeweils zuständigen Träger der Sozialleistung. Die Berechtigung zur Nutzung eines Mobil-Tickets beginnt mit dem Monat, in dem die Sozialleistung erstmals gewährt wird. Mit dem Wegfall der Sozialleistung entfällt zeitgleich der Anspruch auf ein Mobil-Ticket.

Hier bekommen Sie das Mobil-Ticket

Im ASEAG Kunden-Center, Schumacherstraße 14/Ecke Peterstraße, Telefon  0241 1688-3040.

Wichtig

Bei der Ausgabe des Tickets ist eine zeitlich befristete Kundenkarte vorzulegen, welche die anspruchsberechtigten Personen beim jeweils zuständigen Träger der Sozialleistung erhalten. Die Nummer der Kundenkarte muss unauslöschlich (d.h. mit Kugelschreiber oder Tinte) auf das Mobil-Ticket übertragen werden.

Das Mobil-Ticket gilt nur in Verbindung mit dem Ausweisdokument, dessen Nummer auf der zugehörigen Kundenkarte eingetragen ist.

Der Mobil-Ticket Flyer zum Download.