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Bedingungen

Hier finden Sie die Bedingungen der Verkehrsmittelwerbung für eine Beklebung auf einem ASEAG Bus

  • Wir verweisen darauf, dass die Folie Typ MAC TAC 8900 (Rückstandsfreie Entfernung) zu verwenden ist und im Fensterbereich ausschließlich eine Folie für die eine Bauartgenehmigung nach § 22a der StVZO erteilt wurde.
  • Eine Beklebung der Fenster ist bis zu  ca. 30 % der Fläche möglich
  • Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass die Werbebeschriftung an der Fensterseite neben der vorderen Einstiegstüre nicht im „toten Winkel“ die Sicht des Fahrers beeinträchtigt.
  • Die Front muss bis zum diagonalen weißen Streifen werbefrei bleiben.
  • Vor Beklebung des Busses muss der Gestaltungsentwurf der ASEAG zur Genehmigung vorgelegt werden.
  • Außerdem machen wir darauf aufmerksam, dass es nicht gestattet ist, so genannte „Regenbogenbusse“ mit mehreren verschiedenen Firmen zu gestalten.

Diese drei bringen Sie ans Ziel


Für Ihren individuellen Auftritt stellen wir Ihnen drei Bus-Typen zur Verfügung:

Busse1


Der Standardbus - Der kleine unter den Großen.
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Der Gelenkbus - Entlastungsspezialist zur Rush Hour.
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Der Doppelgelenkbus - Die XXL-Ausgabe für starke Linien.
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Broschüre Verkehrsmittelwerbung
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AGB