Hier finden Sie die Bedingungen der Verkehrsmittelwerbung für eine Beklebung auf einem ASEAG Bus
- Wir verweisen darauf, dass die Folie Typ MAC TAC 8900 (Rückstandsfreie Entfernung) zu verwenden ist und im Fensterbereich ausschließlich eine Folie für die eine Bauartgenehmigung nach § 22a der StVZO erteilt wurde.
- Eine Beklebung der Fenster ist bis zu ca. 30 % der Fläche möglich
- Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass die Werbebeschriftung an der Fensterseite neben der vorderen Einstiegstüre nicht im „toten Winkel“ die Sicht des Fahrers beeinträchtigt.
- Die Front muss bis zum diagonalen weißen Streifen werbefrei bleiben.
- Vor Beklebung des Busses muss der Gestaltungsentwurf der ASEAG zur Genehmigung vorgelegt werden.
- Außerdem machen wir darauf aufmerksam, dass es nicht gestattet ist, so genannte „Regenbogenbusse“ mit mehreren verschiedenen Firmen zu gestalten.
