Maßnahme:
Die Baumaßnahmen in der Roetgenbachstraße und in der Faulenbruchstraße überschneiden sich und machen eine Änderung der Umleitung erforderlich.
Die Umleitung erfolgt in beiden Fahrtrichtungen zwischen den Haltestellen Roetgen Markt und Roetgen Pilgerbornstraße über die Hauptstraße, Brandstraße, Neustraße, Wilhelmstraße, Grünepleistraße und die Bundesstraße.
Zeitraum:
Ab Dienstag, 5. November 2024, Betriebsbeginn
Haltestellen:
Anstelle der aufgehobenen Haltestellen Roetgen Roetgenbachstraße und Marienkapelle wird in beiden Fahrtrichtungen die Haltestelle Roetgen Knott angefahren.
Anstelle der aufgehobenen Haltestelle Vennhof wird von allen Fahrten der Linie 64 die Haltestelle Roetgen Pilgerbornstraße angefahren.
Anstelle der aufgehobenen Haltestelle Vogelsangstraße wird eine Ersatzhaltestelle in der Brandstraße hinter der Einmündung Wilhelmstraße eingerichtet.
Die Haltestellen Roetgen Am Roetgenbach, Roetgen Faulenbruchstraße und Roetgen Lammerskreuzstraße werden ersatzlos aufgehoben.
Die Haltestellen Vennhof werden für die Linie 66V ersatzlos aufgehoben.
Haltestellen Netliner:
Für den Netliner werden nur die Haltestellen Faulenbruchstraße und Vennhof aufgehoben.
Die Haltestellen Marienkapelle, Roetgenbachstraße Am Roetgenbach, Lammerskreuzstraße sind für den Netliner anfahrbar, aber nur wenn man von der Hauptstraße aus eine Schleife über Faulenbruchstraße, Roetgenbachstraße, Vogelsangstraße und wieder Faulenbruchstraße in Richtung Hauptstraße fährt.