Welche Preisstufen gibt es?

Die Preisstufen 1 bis 4 - abhängig von Entfernung und Strecke

Der Preisstufen-Matrix des AVV-Verbundtarifs können Sie entnehmen, zu welcher Preisstufe Sie Ihr Ziel erreichen. Insgesamt gibt es vier Preisstufen, die sich abhängig von der Entfernung von Ihrem Startgebiet – der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Fahrt beginnen – berechnen.


Preisstufen-Übersicht

Preisstufenmatrix

Sie wollen wissen, welche Preisstufe auf Ihre Reise zutrifft? Das können Sie in dieser Matrix ablesen.

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Eine Stadt oder Gemeinde = ein Preis

Preisstufe 1AGilt für die Kommunen Aldenhoven, Alsdorf, Baesweiler, Gangelt, Heimbach, Herzogenrath, Hürtgenwald, Inden, Kelmis (B), Kreuzau, Langerwehe, Linnich, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich, Roetgen, Selfkant, Titz, Ubach over Worms, Übach-Palenberg, Vaals (NL), Vettweiß, Waldfeucht, Wassenberg, Wegberg, Würselen.
Preisstufe 1BGilt für die Stammgebiete/Kommunen Alsdorf+Herzogenrath+Würselen+Kerkrade (NL), Düren, Erkelenz, Eschweiler, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Jülich, Monschau, Selfkant und Sittard, Simmerath, Stolberg.
Preisstufe 1CGilt für die Stadt Aachen mit Vaals (NL) und Kelmis (B).
Preisstufe 2Bei Fahrten über das Stammgebiet hinaus in ein benachbartes Stammgebiet kommt grundsätzlich die Preisstufe zur Anwendung. Innerhalb des Stammgebietes und innerhalb des Nachbarstammgebietes können alle Linien des AVV benutzt werden. Berührt der unmittelbare Linienweg in das Zielgebiet weitere Stammgebiete, so gilt in der Regel die Preisstufe 2 unverändert.
Preisstufe 3Bei Fahrten über das Stammgebiet und dessen Nachbarstammgebiet hinaus in ein Stammgebiet der Nachbarregion gilt grundsätzlich die Preisstufe 3. Es können alle Linien des AVV innerhalb des Stammgebietes und innerhalb des Zielgebietes sowie alle Linien des AVV, mit denen das Zielgebiet auf unmittelbarem Weg erreicht werden kann, genutzt werden.
Preisstufe 4Es können alle Linien des AVV im Gesamtnetz des AVV benutzt werden.