Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung gemäß § 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs-AG (ASEAG) ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für www.aseag.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.aseag.de ist derzeit teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreiheitsverordnung (BFSGV) vereinbar. Die teilweise Vereinbarkeit ergibt sich aus noch bestehenden Unvereinbarkeiten mit einzelnen Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549.
Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich in der üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar. Eine kontinuierliche Verbesserung der Zugänglichkeit ist Teil unseres Qualitätsanspruchs.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf mehreren Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Tabellen, die nicht korrekt angelegt sind. Nicht alle Tabellendaten sind Tabellenköpfe zugeordnet. Es ist nicht immer klar welcher Tabelleninhalt zu welchem Tabellenkopf gehört.
- Auf einzelnen Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll.
- Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
- Auf einzelnen Seiten fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt.
- Auf allen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.
- Videos benötigen eine Medienalternative.
- PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei.
Eingesetzte Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Website hängt von den folgenden Technologien ab, um korrekt zu funktionieren:
- HTML
- CSS
- JavaScript
- TYPO3 CMS
- Bootstrap (für strukturierende und interaktive UI-Komponenten)
- jQuery
- Eye-Able® Assistenzsoftware zur individuellen Darstellung
Das eingesetzte Assistenztool Eye-Able® bietet viele hilfreiche Funktionen zur individuellen Anpassung der Darstellung, ersetzt jedoch keine vollständige technische Barrierefreiheit der Website.
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
Nutzen Sie hierzu gerne das Formular "Barriere melden"
ASEAG - Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Neuköllner Straße 1
52068 Aachen
kommunikation@aseag.de
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Link zur Internetseite der Überwachungsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite der Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs-AG (ASEAG) von der Online-Redaktion der Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs-AG (ASEAG) keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Link zur Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 27.06.2025. Für die Webinhalte wurde der Google Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.
Die Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs-AG (ASEAG) ist bemüht, die movA-App barrierefrei zugänglich zu machen. Die App soll barrierefrei gestaltet werden und im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die iOS und Android App „movA“ und wurde zuletzt am 11.06.2025 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Die App erfüllt teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der App zu verbessern. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
- Schriftgrößen lassen sich nicht ändern
- In einigen Fällen werden visuelle Inhalte vom Screenreader nicht wiedergegeben
- Die Anwendung bietet noch keinen Dunkelmodus
Wir arbeiten an einer Weiterentwicklung der App in neuem UI-Framework, die 2025 veröffentlicht wird. Dabei werden die Anforderungen des BFSG bestmöglich erfüllt.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel in Bezug auf den barrierefreien Zugang zur movA-App aufgefallen oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann wenden Sie sich gerne an uns: Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs-AG (ASEAG)
Neuköllner Straße 1
52068 Aachen
Telefon 0241 1688 3100
E-Mail: mobil@mova.de
Stand Juni 2025
Schlichtungsverfahren / Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Anfragen und Feedback zur barrierefreien Informationstechnik dieser App keine zufriedenstellende Antwort zum Thema Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW erreichen Sie unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de oder unter 0211 855-345.