Mobilitätsgarantie NRW

Immer mobil. Garantiert.


Pünktlich, schnell und sicher kommen wir alle gern ans Ziel. Manchmal ist der Bus jedoch zu spät oder fällt ganz aus. Baustellen, Staus, Unfälle oder Personalengpässe können Gründe dafür sein. Damit Sie trotzdem immer mobil sind, gibt es die Mobilitätsgarantie NRW.


Was ist die Mobilitätsgarantie?

Wenn Sie lange auf den Bus warten oder dieser ganz ausfällt, haben Sie in bestimmten Fällen einen Anspruch auf einen Ausgleich. Dann greift die Mobilitätsgarantie NRW. Das bedeutet: Sie können stattdessen ein Taxi, einen Funkmietwagen oder auch ein Sharing-System nutzen. Die Kosten erstatten wir Ihnen.

Die Mobilitätsgarantie bezieht sich auf alle Verbundtarife in NRW. Sie ist ein freiwilliger Service der Verkehrsunternehmen in NRW. Somit gilt sie auch für die Busse der ASEAG.


Wann und bis wo gilt die Mobilitätsgarantie?

Verspätet sich ein Bus an Ihrer Starthaltestelle um mehr als 20 Minuten – oder fällt aus? Und die nächstmögliche Verbindung derselben Linie fährt erst 20 Minuten später ab? Dann haben Sie Anspruch auf eine der oben genannten alternativen Mobilitätsangebote.

Wichtig bei der Kalkulation der Verspätung ist die im Fahrplan an Ihrer Starthaltestelle angegebene Ankunftszeit. Dazu zählen auch Sonderfahrpläne, zum Beispiel bei Baustellen. Die Mobilitätsgarantie gilt immer maximal bis zur finalen Endhaltestelle des verspäteten oder ausgefallenen Busses. Also nur bis dort können Sie beispielsweise mit einem Taxi fahren.


Wie viel Geld gibt's zurück?

Ist ein Bus tagsüber zwischen 5 Uhr und 20 Uhr zu spät, erstatten wir Kosten in Höhe von bis zu 30 Euro pro Person. Werden Sie in den Abend- oder Nachtstunden zwischen 20 Uhr und 5 Uhr stehen gelassen, bekommen Sie sogar bis zu 60 Euro von uns.


In welchen Fällen gilt die Garantie nicht?

Wir erstatten keine Kosten, wenn Sie innerhalb von 20 Minuten einen anderen Bus derselben Linie nehmen können. Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen auch nicht.

Außerdem: Verpassen Sie aufgrund einer verspäteten Abfahrt oder während einer Fahrt auftretenden Verspätung einen Anschluss, zum Beispiel einen anderen Bus, oder ist der Bus zu voll zum Einsteigen, dann gilt die Mobilitätsgarantie leider nicht.


Sie haben Anspruch auf die Mobilitätsgarantie? So geht's:

Nutzen Sie den digitalen Erstattungsantrag auf der mobil.nrw-Website:

Oder reichen Sie das vollständig ausgefüllte >>Antragsformular sowie Belege wie zum Beispiel eine Taxiquittung bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat. Bei der ASEAG entweder per E-Mail an >>kundencenter@aseag.de oder postalisch an:

ASEAG
Kundenservice
Schumacherstraße 14
52062 Aachen

Wichtig: Fügen Sie unbedingt Ihr Ticket sowie die Quittung des alternativen Mobilitätsangebotes im Original bei. Haben Sie ein Abo, Wochen- oder Monatsticket benötigen wir davon eine Kopie. Nach positiver Prüfung Ihres Antrags wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen. 


Weitere Infos zur Mobilitätsgarantie NRW

Ausführliche Informationen und FAQs finden Sie auch auf der >>Website von mobil.nrw. Hier geht’s zu Infoflyer und dem Antragsformular:

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Mobilitätsgarantie

Informationen zur Mobilitätsgarantie NRW inkl. Antragsformular

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