Barrierefrei unterwegs
Uneingeschränkt mobil
Mit Rollstuhl, Gehhilfe oder Kinderwagen sind Sie in allen Bussen der ASEAG gut unterwegs. Dank moderner Absenkfunktion und mechanischen wie mobilen Klapprampen können Sie bequem ins Fahrzeug hinein- und wieder hinausrollen.
In Zukunft mobil bleiben
Alle unserer Busse sind niederflurig und mit einer Absenkfunktion ausgestattet. Die Fahrzeuge verfügen zudem über Klapprampen, akustische und optische Haltestelleninformationen, Abstellflächen für Rollstühle bzw. Kinderwagen, zusätzliche Haltegriffe und Haltewunschknöpfe.
Sie möchten wissen, wann der Bus kommt, ob er pünktlich ist oder doch mit ein paar Minuten Verspätung eintrifft? Moderne dynamische Fahrgastinformationssysteme informieren Sie an zentralen Haltestellen über die genauen Abfahrtszeiten der Busse in der StädteRegion Aachen. Die Anlagen verfügen neben der optischen Anzeige der nächsten Abfahrten auch über eine akustische Ausgabe der Anzeigeninhalte, die durch das Drücken einer Taste aktiviert wird.
Damit auch schwerbehinderte Personen die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und mobil bleiben, wird in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in der 2. Klasse die unentgeltliche Beförderung gewährt.
Dabei gilt:
- Schwerbehinderte Menschen mit einem grün-orangen Ausweis mit den Merkzeichen G, aG, Gl, Bl oder H erhalten beim zuständigen Versorgungsamt ein Beiblatt mit entsprechender Wertmarke, das zur anschließenden unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt. Die Wertmarke kostet für ein halbes Jahr 40 Euro bzw. 80 Euro für ein ganzes Jahr.
- Schwerbehinderte Personen, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen für den Lebensunterhalt beziehen oder auch die Merkzeichen H, BI, VB oder EB haben, erhalten die Wertmarke kostenlos.
- Schwerbehinderte Reisende, welche im Ausweis ein »B« und den Satz »Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen« eingetragen haben, können eine Begleitperson bzw. einen Behindertenbegleithund kostenlos mitnehmen. Die Begleitperson kann auch dann kostenlos mitfahren, wenn der zu begleitende Schwerbehinderte selber nicht freifahrtberechtigt ist.
- Sofern keine unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen stattfindet, muss dies im Fahrplan durch das Verkehrsunternehmen angegeben werden.
E-Scooter: Wann und wie dürfen Sie bei der ASEAG mitfahren?
Ab 1. Dezember 2020 dürfen E-Scooter (elektrische Rollstühle mit aufsitzenden Personen) in ASEAG-Bussen mitfahren. Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen und Regeln:
Sie brauchen eine Freigabe für Ihren E-Scooter. Die Voraussetzungen hierfür können Sie ganz einfach in der Betriebsanleitung Ihres Scooters nachlesen. Oder fragen Sie beim Hersteller nach. Bitte kennzeichnen Sie Ihren Scooter mit folgendem Piktogramm:
Das Gesamtgewicht darf maximal 300 Kilogramm betragen. Es umfasst Ihre Person, Ihren E-Scooter und mögliches Gepäck.
Bitte fahren Sie an der zweiten Tür rückwärts in den Bus. Parken und sichern (Feststellbremse) Sie Ihren E-Scooter mit der Rückenlehne in Richtung Fahrer an der Anlehnfläche. Bremst der Bus stark, bleiben Sie und Ihr E-Scooter gesichert.
Alle Busse, in denen Sie mitfahren dürfen, haben folgenden Aufkleber an der zweiten Tür – und zusätzlich auf der Front unterhalb der Windschutzscheibe. Sind die Aufkleber nicht vorhanden, dürfen Sie nicht mitgenommen werden und mitfahren.
Es gibt keine Pflicht, Sie mitzunehmen. Zum Beispiel dann nicht, wenn die vorgesehenen Plätze für den E-Scooter bereits besetzt sind – zum Beispiel mit Rollstühlen, anderen E-Scootern oder Kinderwagen. Ebenfalls dann nicht, wenn der Bus voll belegt ist.
Nein. Für Ihren E-Scooter benötigen Sie keinen Sondertarif. Für Sie als Fahrgast gelten die Tarifbestimmungen im AVV.
Unser Tipp für die Mitnahme von Elektromobilen
Bitte stellen Sie vor einer Fahrt mit uns sicher, dass Sie und Ihr E-Scooter die Voraussetzungen hierfür erfüllen.