Mobil-ABO StädteRegion Aachen
Günstig unterwegs in der StädteRegion – im ABO

Das Mobil-ABO StädteRegion Aachen erhalten Personen, die eine soziale Mindestsicherung erhalten. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und einer gültigen Kundenkarte. Diese erhalten Sie beim zuständigen Leistungsträger. Das persönliche Ticket gilt rund um die Uhr in allen Bussen und Bahnen in der StädteRegion. Mit dem ABO können ein Erwachsener und drei Kinder montags bis freitags ab 19 Uhr und samstags, sonntags und feiertags den ganzen Tag lang mitgenommen werden.

Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen.*

Rund um die Uhr, zwölf Monate lang.

StädteRegion Aachen

Karte ist nicht übertragbar, gültige Kundenkarte und amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.
Kundenkarte online beantragen
Kund:innen des Jobcenters StädteRegion Aachen können die Kundenkarte für das Mobil-ABO StädteRegion Aachen online beantragen. Nach Eingabe der Daten und Prüfung wird die Karte innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Die Beantragung erfolgt über die Homepage des Jobcenters: www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/mobilticket
Wie beantrage ich das Mobil-ABO?
Um das Mobil-ABO zu beantragen, füllen Sie den Bestellschein aus. Diesen erhalten Sie in unserem Kunden-Center oder am Ende dieser Seite im Downloadbereich.
Neben dem Antrag benötigen wir eine Kopie oder ein Foto von Ihrer Kundenkarte.
Den Antrag können Sie wie folgt bei uns einreichen:
- per E-Mail an abo@aseag.de senden
- persönlich in unserem Kunden-Center abgeben
- oder per Post an das Kunden-Center der ASEAG, Schumacherstraße 14, 52062 Aachen senden
Wichtig: Der Antrag und die Kopie der Kundenkarte müssen bis zum 10. des Vormonats bei uns sein. Ein Beispiel: Sie wollen ab dem 1. Januar 2025 mit dem Mobil-ABO fahren? Dann geben Sie Ihren Antrag bis zum 10. Dezember 2024 bei uns ab. Verschicken Sie den Antrag per Post, sollten Sie mindestens zwei Werktage Versandzeit einplanen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die Antworten.
Ihre Kundenkarte ist abgelaufen? Dann ist auch Ihr Abo beendet. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum, Ihre Kundenkarte zu verlängern. Nach der Verlängerung schicken Sie uns ein Bild Ihrer neuen Kundenkarte zu. Die Kundenkarte erhalten Sie von der Institution, von der Sie Sozialleistungen beziehen.
Das Mobil-ABO läuft so lange, wie Ihre Kundenkarte gültig ist. Kümmern Sie sich schnellstmöglich um eine neue Kundenkarte, wenn diese bald abläuft.
Sie haben Ihre Kundenkarte nicht rechtzeitig verlängert und uns zugeschickt? Dann ist Ihr Mobil-Abo auch gekündigt. Zur Erinnerung: Das Mobil-ABO ist nur so lange gültig, wie Ihre Kundenkarte. Deshalb benötigen wir auch immer eine Kopie Ihrer Kundenkarte, wenn Sie sie verlängert haben. Ist Ihre Kundenkarte abgelaufen und Ihr Vertrag gekündigt, gehen Sie wie folgt vor:
1. Kümmern Sie sich zuerst um eine neue Kundenkarte.
2. Schicken Sie einen ausgefüllten Antrag mit einer Kopie Ihrer Kundenkarte an abo@aseag.de.
3. Warten Sie auf eine schriftliche Antwort von uns, bevor Sie das Ticket wieder benutzen.
Auch in dem Fall, den wir hier beschreiben, gilt die Frist der Abgabe bis zum 10. des Vormonats.
Ein Beispiel: Ihr Kundenkarte verliert Ihre Gültigkeit zum 30. September und Sie haben noch keine neue beantragt bzw. uns ein Bild Ihrer neuen Kundenkarte gesendet. Ihr Mobil-ABO endet damit auch am 30. September. Für Oktober haben Sie also kein Mobil-Abo. Damit Sie ab November wieder mit Ihrem Abo unterwegs sein können, müssen Sie bis zum 10. Oktober folgende Schritte erledigt haben:
1. Neue Kundenkarte beantragen und erhalten.
2. Den Antrag ausfüllen und eine Kopie / ein Foto Ihrer Kundenkarte machen.
3. Antrag und Kopie der Kundenkarte bis zum 10. Oktober in unserem Kunden-Center abgeben oder per E-Mail an abo@aseag.de senden.
Preise (ab 1. Januar 2025)
*Zur Nutzung eines Mobil-Tickets sind ausschließlich Personen berechtigt, die Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben: Arbeitslosengeld II nach dem SGB II, Sozialgeld nach dem SGB II, Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe") nach dem SGB XII, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie Wohngeldempfänger und alle Haushaltsmitglieder eines wohngeldberechtigen Haushaltes.
Preisstufen | (Euro) |
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StädteRegion Aachen | 34,99 |
Gut zu wissen

Berechtigt eine Person zu beliebig häufigen Fahrten im Geltungsbereich

Die Kundenkarte wird kostenlos vom Träger der Sozialleistung ausgestellt

Mit dem ABO können ein Erwachsener und drei Kinder montags bis freitags ab 19 Uhr und samstags, sonntags und feiertags den ganzen Tag lang mitgenommen werden.